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Contentman > Tantiemen aus der Zweitverwertung

Mit eigenen Texten bei der VG-Wort Geld verdienen

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Du schreibst einen Blog und willst damit ein paar Euro verdienen? Dann kannst du über die „Vermarktung der Zweitverwertungsrechte“ jährlich gutes Geld verdienen. Dafür sorgt die VG Wort – wenn du ihr deine Texte meldest. Hier eine Kurzanleitung.

Das reicht nicht für die soziale Hängematte – ist aber ein gutes Weihnachtsgeld: Tantiemen von der VG-Wort für Autoren.
Das reicht nicht für die soziale Hängematte – ist aber ein gutes Weihnachtsgeld: Tantiemen von der VG-Wort für Autoren. (Foto von Priscilla Du Preez auf Unsplash)

Wer oder was ist die VG Wort?

Die VG Wort ist ein ebenso deutsches Phänomen wie die GEMA und die Künstlersozialkasse. Auch hier hat sich der Gesetzgeber darum bemüht, die Rechte von Kreativen und Künstlern  zu  sichern und hilft, diese auch zu versilbern. Man mag das nicht für ausreichend halten – aber es ist mehr als in vermutlich jedem anderen Land diese Erde. 

Zurück zur „Verwertungsgesellschaft Wort“: Diese verwaltet wörtlich die „Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken“. Das heißt, dass die VG Wort seit 1958 dafür sorgt, dass ein Urheber auch von in Bibliotheken ausgelegten Büchern und von Fotokopierern vervielfältigten Texten finanziell profitiert. Und das geht so: Hersteller von Kopierern, Bibliotheken und andere Vervielfältiger zahlen in einen Topf ein – der dann an die Schöpfer dieser Werke nach mehr oder weniger gerechten Schlüsseln ausgezahlt wird. Dabei geht die VG Wort davon aus, dass wenn ein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe, einen bestimmten Umfang und eine Auflage hat, wird es auch kopiert werden. 

Dabei geht es übrigens nicht um die Bezahlung von Content-Klau sondern das Kopieren nach § 53 UrhG (Urheberrechtsgesetz), als die Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Selbstverständlich hat diese gute alte VG Wort auch den Sprung ins Internet geschafft: Wer also digital publiziert, kann auch das melden, um zumindest ein paar Euros zu bekommen. Vermutlich ist das sogar nicht viel weniger als Musiker von Spotify erhalten 😉

In ernsten Zahlen: Pro Artikel, der länger als 1.800 Zeichen ist und der mehr als 1.500 mal aufgerufen wurde, bekommst du im Jahr 2020 immerhin 40 € (im Jahr 2019 waren es 35 €). Für ein Buch gibt es 800 €. Die maximale Auszahlung liegt bei 1.632 €. 

Davon kann niemand leben – aber es ist auch kein kleiner Betrag. Also check doch mal, wie viele deiner Beiträge bis zum Jahresende mehr als 1.500 Aufrufe haben werden. Und wenn es in diesem Jahr nicht mehr reicht, dann plane das fürs nächste Jahr.

Und falls du etwa für dein Unternehmen regelmäßig den Blog schreibst (unter deinem Namen), dann gehören diese Tantiemen auch dir. Denn da geht es ja um Urheberrechte – und die gehören schlicht dir.

Doch Vorsicht: Die VG-Wort kommt aus einer anderen Zeit. Damals saß man im Januar da und hat all seine Artikel, die in Magazinen erschienen sind, kopiert und zusammengestellt. Das wurde auf das Internet übertragen. Will sagen, dass sich die Meldung ein bisschen anfühlt, wie die Arbeit mit Papier, Schere und Pritt-Stift. Ziemlich zäh. Deshalb habe ich das hier etwas genauer dokumentiert.

Voraussetzungen für die Meldung von Texten bei der VG Wort

Zuerst muss der Autor oder der Übersetzer einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG-Wort abschließen. Dann brauchst du eine Anmeldung beim Tool T.O.M. (Texte online melden). 

Welche Inhalte du melden darfst, hängt von der Länge und den Abrufzahlen der jeweiligen Texte ab. Davon kann man halten was man will, aber das sind zumindest zwei objektive Kriterien. 

  • Berechtigt für Texte im Internet sind Autoren und Übersetzer
  • Gastbeiträge fremder Autoren auf deinem eigenen Blog können nicht einfließen. Wenn du aber woanders schreibst, ist die Meldung dafür möglich.  
  • Meldefähige Texte sind Texte mit einer Mindestlänge von 1.800 Zeichen (inklusive Leerzeichen). 
  • Videos, Bilder oder Präsentationen können nicht gemeldet werden, PDF oder ePubs können dagegen gemeldet werden
  • Die Texte dürfen nicht durch einen Kopierschutz geschützt sein, da es um das zulässige Kopieren im Rahmen von § 53 UrhG geht. Inhalte hinter einer Zählschranke – wenn diese nach dem Kauf kopiert werden können – können aber gemeldet werden. 
  • Für die Ausschüttung ist eine Mindestzahl von Zugriffen in einem Jahr nötig. Im Jahr 2019 waren das 1.500 Zugriffe. Gemessen wird das durch eine Zählmarke der VG Wort (siehe unten)
  • Am Jahresende wird eine Meldung in T.O.M. erstellt – und dann klingelt die Kasse. 

Wie viel Geld gibt es? Im Jahr 2019 wurden 35 € pro Text ausgezahlt, in diesem Jahr werden das 40 € sein. Der Höchstbeitrag liegt 2020 bei 1.632 €.

Zusätzlich kommt noch die Meldung von Print-Artikeln und Büchern (800 €). Wer eine wissenschaftliche Arbeit oder einen Printbeitrag veröffentlich, kann diese auch melden. Da schaust du dann selbst nach, wie das geht. 

Die technische Integration

Im Prinzip meldest du deine Beiträge automatisiert in dem Online-Portal T.O.M.. Sobald du nach der Anmeldung Zugriff darauf hast, kannst du dort die Zählmarken bestellen und in deine Webseite einbauen. 

Manuell würde das dann so gehen: 

  1. Du bestellst sogenannte „Zählmarken“ und lädst diese z.B. per csv-Datei herunter. 
  2. In jeden einzelnen Text, von dem du glaubst, dass er in diesem Jahr mehr als 1.500 Zugriffe haben wird, baust du ein eigenes Zählpixel ein. Dazu musst du den Code (je nach SSL oder nicht) in den Quellcode kopieren. Der Code sieht etwa so aus: <img src=“http://vg08.met.vgwort.de/na/964db51b7206492080983587b7cb468c“ width=“1″ height=“1″ alt=„>. Wie das genau geht, hängt von deinem Content Management System ab. Die meisten haben einen Editor, in den man auch Quellcode kopieren kann. 
  3. Nicht vergessen: pro Text eine eigene Zählmarke. Falls du woanders schreibst, brauchst du die Unterstützung des Publishers. 
  4. Übrigens: Diese Zählung musst du auch in die Datenschutzvereinbarung eintragen. Denn das Pixel sendet ja die Daten an die VG Wort. Allerdings sollte es klar sein, dass es einen berechtigen Grund für diese Zählung gibt. Außerdem hat die VG Wort ihre Server in Deutschland stehen. 

Blöd: Ich habe keinen Weg gefunden, wie man auf der Seite der VG-Wort-Seite prüfen kann, ob das funktioniert.

Wenn du in einem anderen Blog oder Magazin schreibst (und du hoffst, dass der Beitrag mehr als 1.500 mal besucht wird) dann kannst du das Zählpixel auch dort einbauen lassen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das alle machen – aber fair wäre es. Außerdem habe ich die Verwertungsgesellschaft gefragt, ob es auch einen anderen Weg gibt – aber noch keine Antwort erhalten. 

Technisch viel einfacher wird es, wenn du mit WordPress arbeitest. Denn für dieses CMS gibt es  einige Plugins, die dir die Arbeit leichter machen. Ich habe das kostenlose Plugin von Prosodia eingebaut und bin dem Verlag sehr dankbar. Vor allem die Anleitung empfand ich als extrem hilfreich und praxisnah. 

So. Wenn dann alles installiert ist, sorgst du für ordentlich Traffic auf deiner Webseite 🙂  

Die Meldung bei der VG Wort

Am Jahresende solltest du nicht vergessen, deine Meldung bei der VG Wort einzureichen. Auch das erfolgt über das T.O.M.. Und los:

1. Einloggen in VG-Wort

2. Menüpunkt „Suche nach eigenen Zählmarken“ unter „METIS (reguläre Ausschüttung)“

Auswahl bei der Suche nach den eigenen Zählmarken

3. Suche einstellen wie im Bild rechts. Also bei Mindestzugriff auf „erreicht“ klicken UND für Beiträge die länger als 10.000 Zeichen sind auf „Anteilig“. Diese kannst du dann melden.

4. Alle Codes, die gemeldet werden können, über den Link unter dem Suchfilter „Alle privaten Identifikationscodes zur gewählten Anzeige herunterladen“ kopieren und öffnen.

5. Im Menü unter „METIS (reguläre Ausschüttung)“ auf „Meldung erstellen“ gehen und dort den ersten Identifkationscode eingeben.

6. Nun musst du das Formular prüfen. Wenn du schon beim Anlegen des Codes den Link eingegeben hattest, dann musst du nur überprüfen, ob der Text sich verändert hat. Ich zum Beispiel aktualisiere ja meine Texte immer – muss sie deshalb jeweils neu hineinkopieren.

Falls du – z.B. bei der ersten Meldung – die URL nicht bei den Zählpixeln gespeichert hast, schlage ich diesen Weg vor: (1) Übersicht der Codes in WordPress aufrufen (im Plugin unter „Prosodia VGWOS“) und von oben nach unten mit den „Persönlichen Zählmarken“ in METIS suchen, um die Daten zu ergänzen.

7. Danach einzeln melden.

Das klingt ziemlich umständlich. Ist es auch. Allerdings habe ich festgestellt, dass es geht – und dass sich hier das Plugin sehr (!) gelohnt hat.

Die Support der VG-Wort stehen hier.

Lohnt sich das?

Keine Ahnung, ob sich das für dich lohnt. Ich habe etwa drei Stunden damit zugebracht, die Vorbereitungen für die Meldung bei VG Wort zu erledigen. Ich wäre also froh, wenn ich diese Zeit ordentlich bezahlt bekäme. Und da ich damit rechne, mindestens zehn Texte auf diese Weise erfolgreich an die VG Wort melden zu können, bin ich mit den 400 € dafür mehr als zufrieden. 

Wie sich das bei dir darstellt, wirst du selbst ausrechnen können. 

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2 Gedanken zu „Mit eigenen Texten bei der VG-Wort Geld verdienen“

  1. Danke für die ausführliche Anleitung. Habe der VG Wort auch einmal geschrieben wie es mit Texten aussieht, die meine Tochter für meine Webseite geschrieben hat. Laut VG Wort kann man das bei METIS nur bei Texten machen, die man auch wirklich selber geschrieben hat. Vielleicht hilft das anderen 🙂

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